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Steuerfachangestellte (StFA)Allgemeine InformationenDie Fachklassen für Steuerfachangestellte werden im Teilzeitunterricht mit einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren beschult. Besondere LernbedingungenDer Klassenraum der Fachklasse für Steuerfachangestellte ist demnächst mit mehreren Personal-Computern (mit Internetzugang) für die Schüler ausgestattet. Die PC-Arbeitsplätze können integrativ im Unterricht genutzt werden. Sonstige Aktivitäten
Ansprechpartner
Weitere InformationenWeitere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie unter http://infobub.arbeitsagentur.de und www.studienwahl.de. StundentafelStundentafel
Bücherliste
Gesetzestexte
TermineFächerkanonDie Unterrichtsinhalte zu den Fächern Steuerlehre, Rechnungswesen, AWL und Politik werden bestimmten
Lernfelder
PrüfungenUmfang und Gegenstand der schriftlichen PrüfungsfächerDie schriftliche Prüfung erstreckt sich auf je eine Arbeit in den nachgenannten Prüfungsfächern: Prüfungsfach SteuerwesenIn 150 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Fälle oder Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er Fertigkeiten und Kenntnisse steuerlicher Facharbeit erworben hat und wirtschafts- und steuerrechtliche Zusammenhänge versteht. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht: a) Steuern vom Einkommen und Ertrag, Prüfungsfach RechnungswesenIn 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben und Fälle insbesondere aus den folgenden Gebieten bearbeiten und dabei zeigen, dass er Fertigkeiten und Kenntnisse dieser Gebiete erworben hat und Zusammenhänge versteht. a) Buchführung Prüfungsfach Wirtschafts- und SozialkundeIn 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben und Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht: a) Arbeitsrecht und soziale Sicherung, Umfang und Gegenstand des mündlichen Prüfungsfachs Mandantenorientierte SachbearbeitungDas Prüfungsfach Mandantenorientierte Sachbearbeitung besteht aus einem Prüfungsgespräch. Der Prüfling soll ausgehend von einer von zwei ihm mit einer Vorbereitungszeit von höchstens 10 Minuten zur Wahl gestellten Aufgabe zeigen, dass er berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und Lösungen darstellen kann. Für die zur Wahl gestellten Aufgaben sowie das weitere Prüfungsgespräch kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht: a) allgemeines Steuer- und Wirtschaftsrecht, Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 30 Minuten dauern. |
Dies und Das
30.04.2008
Probleme im Berufskolleg, Lücken in der Schulbildung oder Misserfolg in der Zwischenprüfung müssen nicht zum Abbruch der Ausbildung führen.
16.02.2009
Seit dem 6. Februar 2009 besteht für Schülerinnen und Schüler unseres Berufskollegs die Möglichkeit, dienstags und freitags jeweils in der ersten Pause englischsprachige Medien auszuleihen.
21.04.2008
Haben Sie einen Ausbildungsplatz? Wir haben für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis im Schuljahr 2009/10 ein Angebot. |
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