Abschlüsse

Die "berufliche Grundbildung" erwirbt, wer am Ende des 2-jährigen Bildungsganges in allen Fächern, die im Bildungsgang unterrichtet wurden, mindestens "ausreichende" oder nur in einem Fach "mangelhafte" Leistungen erzielt hat.

Mit dem Erwerb der "beruflichen Grundbildung" wird auch der "mittlere Schulabschluss"(Fachoberschulreife) erworben.

Bei zwei "mangelhaften" Leistungen und mindestens einer "befriedigenden" oder besseren Leistung in den unterrichtenden Fächern wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben.

Die Leistungen des "Differenzierungsbereiches" bleiben unberücksichtigt.

Darüber hinaus kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden, wenn im Abschlusszeugnis

  • in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch mindestens gute Leistungen oder
  • in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch mindestens befriedigende Leistungen und in 3 weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt wurden. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch können durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.

Das Abschlusszeugnis ermöglicht

  1. den Besuch der 1-jährigen Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (HFO), sofern der Qualifikationsvermerk nicht erworben wurde,
  2. den Besuch der 2-jährigen Höheren Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule),
  3. den Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe, sofern die Berechtigung erworben wurde.

 

 

 Dies und Das

21.01.2010

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Letzte Aktualisierung: 14. January 2010